Blitzschutzfachkraft
nach DIN VDE 0185-305-3
Eine Blitzschutzfachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten oder prüfen kann.
Die Bereiche Planung, Prüfung und Errichtung erfordern unterschiedliche Kenntnisse. Die Blitzschutzfachkraft muss sich ständig über die geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik auf dem Laufenden halten. Der Nachweis für den Verbraucher kann durch die regelmäßige Teilnahme an den jeweiligen nationalen Weiterbildungsmaßnahmen dokumentiert werden.
Die Blitzschutzfachkraft muss über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich Blitzschutz verfügen und wenigstens einer der nachfolgenden Anforderungen entsprechen.
Anforderungen Planung
Für den Bereich Planung sind Kenntnisse über umfassende physikalische Zusammenhänge, den Einsatz und die Anwendung der unterschiedlichen Planungsmethoden sowie der anzuwendenden normativen Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungsschutzgeräten, allgemeine bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich.
Anforderungen Prüfung
Für den Bereich Prüfung sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, den Einsatz der unterschiedlichen Planungsmethoden, die anzuwendenden normativen Berechnungsverfahren, die Installationsrichtlinien für Blitzschutzbauteile und Überspannungsschutzgeräte sowie die allgemeinen bautechnischen Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich.
Anforderung Errichtung/Montage
Für diesen Bereich sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, detaillierte Kenntnisse der Installationsrichtlinien für Blitzschutzbauteile und Überspannungsschutzgeräte sowie Kenntnisse der umfangreichen bautechnischen Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich.
