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Blitzschutzsysteme sind nicht wartungsfrei und müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung von Blitzschutzsystemen erfolgt nach DIN EN 62305-3 und DIN EN 62305-3, Beiblatt 3. Die Prüffristen ergeben sich aus der Tabelle E.2 der DIN EN 62305-3 und sind von den Blitzschutzklassen, evt. behördlichen Auflagen, sowie nach Gebäudearten und –Nutzungen abhängig. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Anerkannte Prüfer sind Sachverständige und Blitzschutzfachkräfte.
Beim Blitzschutz wird grundsätzlich zwischen äußerem und innerem Blitzschutz unterschieden. Der äußere Blitzschutz schützt die Fassade, der innere Blitzschutz ist abhängig von der Gebäudeart und den vorhandenen, elektrischen Geräten.
Die Blitz-Gebäudeschutz Barnowski GmbH bietet folgende Leistungen für private und gewerbliche Kunden an:
Einzugsgebiet
Unser kompetentes Team aus zurzeit 20 Mitarbeitern betreut Unternehmen und private Kunden in ganz Nord- und Mitteldeutschland, insbesondere in den Regionen Kassel, Paderborn, Hannover, Braunschweig, Magdeburg und Erfurt. Bei größeren Objekten agieren wir auch Bundesweit.